FAQ´s

Brauche ich eine Überweisung, wenn ich Heilmassage in Anspruch nehmen möchte?

Wenn Sie zu einer Heilmassage kommen möchten, dann brauchen Sie dazu eine bewilligte Verordnung von Ihrem Haus-, oder Facharzt Ihres Vertrauens.

Wie mache ich das?

Sagen Sie beim nächsten Besuch Ihres Hausarztes, dass Sie Heilmassage in Anspruch nehmen möchten, und bitten Sie Ihren Hausarzt Ihnen eine Überweisung über 6x HM auszustellen. Diese Verordnung können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse per E-Mail oder Formular auf der Website der jeweiligen Krankenkasse einreichen. Sie bekommen dann ein E-Mail mit der bewilligten Verordnung zurück. Mit dieser Verordnung kommen Sie zu mir und wir können mit der Therapie beginnen.
Bitte beachten Sie dass mit der Therapie spätestens 14 Tage nach Bewilligung der Verordnung mit der Therapie begonnen werden muss.

Muss ich die Therapie vorerst selber bezahlen?

Ja, denn Heilmasseure sind freiberuflich tätig, das heißt, Sie haben keine Krankenkassenverträge und rechnen damit nicht direkt mit den Krankenkassen ab.
Wenn Sie die bewilligte Verordnung von Ihrer Krankenkasse retour erhalten haben, kommen Sie zu mir in die Praxis und entweder Sie bezahlen einen Block oder einzeln, wie Sie möchten, wenn wir mit dem Therapieblock fertig sind, erhalten Sie von mir eine gesonderte Honorarnote mit den einzelnen Therapieterminen und die Kosten. Diese Honorarnote schicken Sie bitte gemeinsam mit der Zahlungsbestätigung, die ich Ihnen aushändige und der bewilligten Verordnung zu Ihrer Krankenkasse. Nach Erhalt überweist Ihnen die Krankenkasse einen Kostenanteil. Daher Sie bekommen nicht den gesamten Betrag der Therapiekosten von der Krankenkasse zurück. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, wie viel Sie zurückerhalten.
Wenn Sie eine Privatkrankenversicherung abgeschlossen haben, erkundigen Sie sich, bitte ob diese auch die Restkosten der Heilmassage übernimmt. Normalerweise ist es so, dass wenn Sie eine bewilligte Überweisung von Ihrer Krankenkasse haben, und die Krankenkasse einen Kostenanteil übernimmt, zahlt die Privatkrankenkasse den Rest.

Wie oft sollte ich zur Therapie kommen?

Da Schmerzzustände von Patient zu Patient ganz unterschiedlich sein können, kann man diese Frage nicht pauschal beantworten, allerdings sollte man regelmäßig zur Heilmassage kommen und nicht zu lange Pausen dazwischen lassen, da ansonsten der Therapieeffekt nicht gegeben ist. Sollten Sie eine Massage absagen müssen, mache ich immer einen Folgetermin aus.

Wie lange habe ich Zeit, die Therapie abzuschließen?

Laut Krankenkasse haben Sie max. 1 Quartal, d. h. 3 Monate Zeit, die Heilmassagetherapie abzuschließen. Sollten Sie die Therapie, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig abbrechen müssen, und möchten Sie diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen, müssten Sie sich eine neuerliche Überweisung ausstellen lassen und auch neuerlich bewilligen lassen.

Kann ich neben der Heilmassage auch andere Therapien wie Osteopathie, Akupunktur, Physiotherapie wahrnehmen?

Da die Heilmassage für den Körper eine intensivere Therapie ist, und Sie daher auch Reaktionen auf die Therapie haben können, sowie auch bei der Physiotherapie und vor allem bei der Osteopathie, würde ich Sie bitten, zuerst die Physiotherapie abzuschließen und danach zu mir zur Heilmassage zu kommen, da ich ansonsten nicht messen kann, ob der Therapieerfolg von der Heilmassage oder von anderen Therapieformen kommt.

Wie viel kostet eine Heilmassage bei Ihnen?

Bitte schauen Sie auf meine Website unter www.heilmassage-agnesluf.at unter Preise.

Kann ich bei Ihnen auch mit Kreditkarte oder Bankomatkarte zahlen?

Dies ist leider nicht möglich, da ich bei mir in der Praxis kein entsprechendes Gerät dazu haben.

Kann ich mit einer leichten Verkühlung zu Ihnen kommen, auch wenn ich kein Fieber habe?

Bitte sagen Sie den Termin ab, sollten Sie sich verkühlt haben.

Wie lange muss ich vor einer Therapie absagen?

Bitte sagen Sie 24 Stunden vor der vereinbarten Therapie ab, sollten Sie erkranken. Wenn Sie beruflich oder aus Betreuungsgründen nicht kommen können, muss ich die Therapiestunde trotzdem verrechnen. Wenn Sie innerhalb der 24 Stunden absagen, dass heißt am Tag der Therapie, muss ich die Therapie in Rechnung stellen.
Bei Erkrankung bitte ich Sie, mir ein Attest Ihres Arztes zu schicken. Es wird am Tag der Absage ein neuer Termin vereinbart.
Sollten Sie ohne Absage, nicht erscheinen, wird die Therapie in Rechnung gestellt. Daher bitte ich Sie, sich tunlichst an die 24 Stunden zu halten, da ich auch anderen Patienten ermöglichen möchte, zu mir zur Therapie zu kommen.